Feuerbestattung mit Angehörigen auf einem Friedhof ihrer Wahl im Ruhrgebiet oder Münsterland

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Beschreibung

Inbegriffene Dienstleistungen im Paketpreis:


  • Kiefervollholzsarg mit Innenausstattung: Für Verstorbene bis zu einem Gewicht von maximal 120 kg.
  • Sargausstattung: Einfache Kissen- und Deckengarnitur sowie ein Herren- oder Damentalar.
  • Schmuckurne ihrer Wahl im Wert von 245,-€
  • Transport des Verstorbenen: Abholung aus dem Krankenhaus innerhalb des Ruhrgebiets und Münsterland.
  • Bestattungsbegleitung: Einsatz eines qualifizierten Fahrers bzw. Bestattungshelfers.
  • Vorbereitung des Verstorbenen: Grundversorgung des Leichnams für die Abholung.
  • Sargbettung: Würdevolles Einbetten des Verstorbenen samt Herren- oder Damentalars.
  • Überführung zum Krematorium: Transport vom Sterbeort zum deutschen Krematorium unserer Wahl
  • Umfassendes Beratungsgespräch:Koordination und Besprechung bei Ihnen Zuhause
  • Amtliche Abmeldungen: Erledigung aller Formalitäten beim zuständigen Standesamt am Ort des Ablebens.
  • Sterbeurkunden: Bereitstellung kostenfreier Sterbeurkunden.
  • Umfassende Formalitäten: Koordination und Abwicklung mit Krankenhaus, Standesamt, Krematorium und Grabstätte.
  • Kremierungsgebühren: Einschließlich der Aschekapsel.
  • Zweite amtsärztliche Untersuchung: Exklusiv im Krematorium durch einen unabhängigen Amtsarzt
  • Übergabe der Aschekapsel: Persönliche Übergabe der Urne am Ort der Beisetzung.
  • Liebevolle Dekoration vor der Trauerhalle oder an der Grabstelle
  • Urnenträger zur Beisetzung: Konduktführer und ein Urnenträger
  • Kleiner Blumenschmuck für die Urne sowie ein Blütenkorb an der Grabstelle im Wert von 150,-€


  • Friedhofsgebühren exklusiv: sämtliche Leistungen des Friedhofes ihrer Wahl kommen noch oben drauf
    (Hierzu beraten wir sie aber über die auftretenden Kosten, denn jeder Friedhof hat seine eigene Gebührenordnung)


Hinzu kommt eine Gebühr vom Krankenhaus oder Arzt für den Totenschein (0-250,-€)
Pfandgebühr von 100,-€ pro Sterbefall, da wir die Gebühren direkt auslegen müssen. Wird natürlich verrechnet und Zuvielgezahltes erstattet.