
Häufige Fragen
Die Fragen, die Angehörige uns am häufigsten stellen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an. Auch dafür sind wir da.
Im Trauerfall
Was muss ich tun, wenn jemand gestorben ist?
Rufen Sie uns an. Alles Weitere übernehmen wir. Bei einem Todesfall zuhause benachrichtigen Sie zuerst den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst, damit die Todesbescheinigung ausgestellt werden kann. Im Krankenhaus oder im Pflegeheim erledigt das die Einrichtung.
Danach genügt ein Anruf bei uns unter 0231 99950340. Wir holen den Verstorbenen ab, auch nachts und am Wochenende.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Für die ersten Schritte benötigen wir:
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde
- Bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners
- Krankenkassenkarte, Rentennummer und Versicherungsunterlagen
- Falls vorhanden ein Vorsorgevertrag oder eine Bestattungsverfügung
Fehlt etwas, ist das kein Problem. Wir beschaffen die Unterlagen für Sie.
Wie schnell muss ich einen Bestatter beauftragen?
In Nordrhein-Westfalen muss ein Verstorbener spätestens 36 Stunden nach dem Tod in einen geeigneten Raum überführt werden. Sie haben also Zeit für den Abschied zuhause, müssen aber nicht sofort entscheiden, wie die Bestattung aussehen soll.
Die Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von acht Tagen nach dem Tod stattfinden. Alles Weitere planen wir in Ruhe mit Ihnen.
Darf ich mich zuhause verabschieden?
Ja. Sie dürfen sich in Ruhe verabschieden, bevor wir kommen. Sagen Sie uns am Telefon einfach, wie viel Zeit Sie brauchen. Wir richten uns danach.
Kann ich den Verstorbenen noch einmal sehen?
Ja. Für die Abschiednahme nutzen wir die Räume auf dem Dortmunder Hauptfriedhof oder in unserer Filiale in Bergkamen. Dort können Sie sich in Ruhe verabschieden, am offenen oder am geschlossenen Sarg. Wir sprechen vorher mit Ihnen darüber, was Sie erwartet, und begleiten Sie so weit, wie Sie es möchten.
Was passiert mit der Wohnung und den Verträgen?
Wir melden den Todesfall beim Standesamt an und besorgen die Sterbeurkunden. Renten- und Krankenversicherung informieren wir auf Wunsch mit. Für Haushaltsauflösung und Immobilienverkauf vermitteln wir Ihnen Betriebe aus der Region, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.
Was kostet das erste Gespräch?
Nichts. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei, auch wenn Sie sich danach für ein anderes Bestattungshaus entscheiden. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause.
Bestattungsarten
Welche Bestattungsart ist die richtige für uns?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Entscheidung hängt davon ab, was der Verstorbene sich gewünscht hat, was die Familie braucht und welches Budget zur Verfügung steht.
Manchen Familien ist ein Ort wichtig, den sie besuchen können. Andere möchten niemanden mit Grabpflege belasten. Beides ist richtig. Wir stellen Ihnen alle Möglichkeiten vor, ohne zu drängen.
Muss eine Urne in Deutschland immer beigesetzt werden?
Ja. In Deutschland gilt der Friedhofszwang. Die Asche muss auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf See beigesetzt werden. Sie dürfen die Urne nicht mit nach Hause nehmen.
In den Niederlanden ist das anders. Dort wird die Urne nach 30 Tagen an die Angehörigen herausgegeben. Die Asche darf dann verstreut werden. Mehr dazu unter Bestattung in den Niederlanden.
Können wir eine Trauerfeier auch ohne Kirche halten?
Ja. Eine Trauerfeier braucht keine Kirche und keinen Pfarrer. Wir gestalten freie Feiern in den Friedhofskapellen der Stadt, auf dem Hofgut Middendorf oder im Freien am Grab.
Die Rede hält auf Wunsch Maiko Maaz selbst. Mehr dazu unter Trauerrede.
Wie lange dauert es bis zur Beisetzung?
In Nordrhein-Westfalen muss die Erdbestattung oder die Einäscherung innerhalb von acht Tagen nach dem Tod stattfinden. Bei einer Feuerbestattung liegt zwischen Einäscherung und Urnenbeisetzung meist noch eine bis drei Wochen.
Bei einer Seebestattung oder einer Beisetzung im Ausland dauert es länger, oft vier bis sechs Wochen. Wir sagen Ihnen von Anfang an, womit Sie rechnen können.
Kosten und Bezahlung
Was kostet eine Bestattung bei Ihnen?
Eine einfache Feuerbestattung beginnt bei 2.500 Euro. Eine Feuerbestattung mit kleiner Trauerfeier liegt bei etwa 2.950 Euro, eine traditionelle Erdbestattung bei etwa 3.950 Euro. Friedhofsgebühren kommen hinzu, weil sie die Gemeinde erhebt.
Mit dem Kostenkalkulator stellen Sie sich in wenigen Minuten selbst eine Übersicht zusammen, mit allen Leistungen im Detail.
Kann ich die Bestattung in Raten zahlen?
Ja. Wir bieten Ratenzahlung über bis zu 48 Monate an. Sprechen Sie uns darauf an, bevor wir das Angebot erstellen. Auch Sozialbestattungen führen wir durch. Dabei übernimmt das Sozialamt die Kosten, wenn die Erben sie nicht tragen können.
Warum kommen zu Ihrem Preis noch Friedhofsgebühren dazu?
Weil es zwei verschiedene Rechnungen sind. Unsere Rechnung deckt die Leistungen des Bestattungshauses ab: Überführung, Sarg oder Urne, Organisation, Trauerfeier und Formalitäten.
Die Friedhofsgebühren erhebt die Gemeinde für die Grabstelle, für das Öffnen und Schließen des Grabes und für die Nutzung der Kapelle. Diese Gebühren gehen nicht an uns. Wir legen sie Ihnen aber vorher offen, damit Sie die Gesamtsumme kennen.
Kann ich die Bestattung in Raten zahlen?
Ja. Wir bieten Ratenzahlung über bis zu 48 Monate an. Sprechen Sie uns darauf an, bevor wir das Angebot erstellen, dann bauen wir es direkt ein.
Was ist, wenn kein Geld da ist?
Dann führen wir eine Sozialbestattung durch. Wenn die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten nicht tragen können, übernimmt das Sozialamt eine einfache, würdige Bestattung. Wir helfen Ihnen beim Antrag und rechnen direkt mit der Behörde ab.
Sprechen Sie uns offen darauf an. Das ist nichts, wofür man sich schämen muss.
Zahlt die Krankenkasse etwas dazu?
Nein. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde 2004 abgeschafft. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Berufsgenossenschaften nach einem Arbeitsunfall oder bei manchen Zusatzversicherungen. Wir prüfen mit Ihnen, ob in Ihrem Fall etwas infrage kommt.
Bekomme ich die Kosten vorher schriftlich?
Ja, immer. Sie erhalten eine schriftliche Kostenaufstellung, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Darin steht jede Position einzeln. Wenn später etwas dazukommt, sprechen wir vorher mit Ihnen.
Bestattungsvorsorge
Was passiert mit meinem Geld, wenn das Bestattungshaus schließt?
Nichts. Beim Treuhandkonto liegt Ihr Geld nicht bei uns, sondern bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand. Diese Einrichtung ist unabhängig und verwaltet das Geld zweckgebunden. Sollte unser Haus einmal nicht mehr bestehen, geht Ihr Guthaben nicht verloren, sondern an das Bestattungshaus Ihrer Wahl.
Schützt eine Vorsorge mein Erspartes vor dem Sozialamt?
In der Regel ja. Geld auf einem Bestattungs-Treuhandkonto zählt bei der Prüfung von Sozialhilfe oder Grundsicherung normalerweise nicht als verwertbares Vermögen, weil es zweckgebunden ist. Voraussetzung ist, dass die Summe zu einer angemessenen Bestattung passt.
Eine Zusage können wir Ihnen nicht geben, weil die Behörde im Einzelfall entscheidet. Wir sagen Ihnen aber, welche Beträge in unserer Region üblicherweise anerkannt werden.
Was kostet eine Vorsorgeberatung?
Nichts. Das Gespräch ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause, im gesamten Einzugsgebiet zwischen Dortmund, Castrop-Rauxel, Herdecke und dem Kreis Unna.
Kann ich meine Wünsche später noch ändern?
Ja, jederzeit und beliebig oft. Ein Vorsorgevertrag ist keine Einbahnstraße. Rufen Sie an, wir passen die Unterlagen an. Auch die Höhe der Absicherung lässt sich später anpassen.
Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung, was ist besser?
Das hängt von Ihrer Situation ab.
- Treuhandkonto: Sie zahlen den Betrag einmalig oder in Raten ein. Das Geld ist sofort in voller Höhe vorhanden. Sinnvoll, wenn das Geld bereits da ist.
- Sterbegeldversicherung: Sie zahlen monatlich in kleinen Raten. Sinnvoll, wenn Sie den Betrag nicht auf einmal aufbringen möchten. Der Schutz besteht ab dem ersten Beitrag.
Wir rechnen Ihnen beides durch und sagen offen, was in Ihrem Fall günstiger ist.
Muss ich schon alles entscheiden?
Nein. Manche Menschen legen nur die Bestattungsart und die Finanzierung fest. Andere schreiben alles auf, bis zur Musik und zum Blumenschmuck. Beides ist richtig. Sie entscheiden, wie weit Sie gehen möchten.
Recht und Pflichten
Wer muss die Bestattung bezahlen?
Zuerst die Erben. Reicht der Nachlass nicht, sind die nächsten Angehörigen in dieser Reihenfolge bestattungspflichtig: Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel.
Wer die Erbschaft ausschlägt, bleibt trotzdem bestattungspflichtig. Diese Pflicht folgt aus dem Bestattungsgesetz, nicht aus dem Erbrecht. Wenn das Geld nicht reicht, übernimmt das Sozialamt.
Ich bin bestattungspflichtig, hatte aber keinen Kontakt mehr. Muss ich zahlen?
Grundsätzlich ja. In Härtefällen kann das Sozialamt die Kosten übernehmen, etwa bei jahrzehntelangem Kontaktabbruch oder wenn der Verstorbene sich schwer schuldig gemacht hat. Der Antrag ist aufwendig und wird streng geprüft.
Sprechen Sie uns an. Wir kennen die Abläufe beim Sozialamt und helfen Ihnen mit dem Antrag.
Gilt eine Bestattungsverfügung wirklich?
Ja, wenn sie eindeutig formuliert ist. Der Wille des Verstorbenen geht dem Willen der Angehörigen vor. Er muss aber erkennbar sein. Ein mündlicher Wunsch, den nur eine Person gehört hat, führt oft zu Streit.
Deshalb empfehlen wir, die Wünsche schriftlich festzuhalten und einer Vertrauensperson zu sagen, wo das Dokument liegt. Mehr dazu unter Bestattungsvorsorge.
Wie lange muss ein Grab bestehen bleiben?
Die Ruhezeit ist gesetzlich vorgeschrieben und in der Friedhofssatzung der Gemeinde festgelegt. In Nordrhein-Westfalen liegt sie für Erdgräber meist bei 25 bis 30 Jahren, für Urnengräber bei 20 bis 25 Jahren. Vorher darf ein Grab nicht neu belegt werden.
Darf ich die Asche eines Angehörigen zuhause aufbewahren?
In Deutschland nicht. Hier gilt der Friedhofszwang. In den Niederlanden ist es erlaubt. Wir organisieren die Einäscherung dort und die Urnenherausgabe nach 30 Tagen. Mehr dazu unter Bestattung in den Niederlanden.
Organisation und Ablauf
Kommen Sie auch zu uns nach Hause?
Ja. Das kostet auch nichts extra. Im gesamten Einzugsgebiet zwischen Dortmund, Castrop-Rauxel, Herdecke, Lünen, Unna, Kamen und Schwerte kommen wir zu Ihnen. Für ein Trauerfallgespräch ebenso wie für eine Vorsorgeberatung.
Können Sie auch bestatten, wenn jemand woanders gestorben ist?
Ja. Wir überführen aus ganz Deutschland und auch aus dem Ausland. Bei einem Sterbefall im Urlaub rufen Sie uns bitte sofort an, denn die Formalitäten brauchen Vorlauf. Umgekehrt überführen wir auch von hier an einen anderen Ort.
Wie schnell sind Sie da?
Meist innerhalb von ein bis zwei Stunden, oft schneller. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Wenn Sie noch Zeit zum Abschiednehmen brauchen, sagen Sie das am Telefon. Dann kommen wir später.
Können wir uns noch einmal verabschieden?
Ja. Für die Abschiednahme nutzen wir die Räume auf dem Dortmunder Hauptfriedhof oder in unserer Filiale in Bergkamen. Dort können Sie sich in Ruhe verabschieden, am offenen oder am geschlossenen Sarg, auch mehrfach. Wir sprechen vorher mit Ihnen darüber, was Sie erwartet.
Arbeiten Sie auch mit anderen Bestattungshäusern zusammen?
Ja. Wenn eine Beisetzung weit entfernt stattfindet, arbeiten wir mit einem Kollegen vor Ort zusammen. Sie haben trotzdem nur uns als Ansprechpartner. Umgekehrt können Sie Maiko Maaz auch nur als Trauerredner buchen, wenn ein anderes Haus die Bestattung durchführt.
Bieten Sie eine Online-Gedenkseite an?
Ja. Wir richten auf Wunsch eine Gedenkseite mit Foto, Kondolenzbuch und virtuellen Kerzen ein. Freunde und Familie können dort schreiben, auch wenn sie nicht zur Feier kommen konnten. Die digitale Trauerkarte mit Gedenkseite kostet 50 Euro.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir antworten auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.